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Privatinsolvenz: Restschuld in rund 85 Prozent der Fälle erlassen

Von den 142.086 im Jahr 2010 eröffneten Insolvenzverfahren natürlicher Personen in Deutschland haben die Gerichte nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) bis zum Jahresende 2017 in 84,7 Prozent der Fälle die Schuldner von ihrer Restschuld befreit.

Die meisten Restschuldbefreiungen gab es bei Verbraucherinsolvenzverfahren (91.258 oder 85,9 Prozent der insgesamt 106.291 Fälle). Darüber hinaus wurde bei 17.422 Insolvenzverfahren von ehemals selbstständig Tätigen (83,4 Prozent der insgesamt 20889 Fälle) und bei 11.723 Insolvenzverfahren von übrigen Schuldnern (insbesondere Einzelunternehmen; 78,6 Prozent der insgesamt 14.906 Fälle) die Restschuldbefreiung erteilt. 

Nicht gezahlte Mindestvergütung des Treuhänders häufigster Versagungsgrund

Bei 6.562 Insolvenzverfahren natürlicher Personen (4,6 Prozemt der Fälle) wurde die Restschuldbefreiung versagt. Der häufigste Grund war die nicht gezahlte Mindestvergütung des Treuhänders (5.140 Fälle). Weitere wichtige Versagungsgründe sind die Verletzung der Mitwirkungspflicht des Schuldners (738) und der Verstoß des Schuldners gegen Obliegenheiten (566).

Deckungsquote von durchschnittlich 2 Prozent

Bei den Insolvenzverfahren von natürlichen Personen in Deutschland, die im Jahr 2010 eröffnet und bis Ende 2017 beendet wurden, mussten die Gläubiger auf 98 Prozent ihrer Forderungen verzichten. Sie erhielten durchschnittlich nur 2 Prozent ihrer Forderungen zurück. Diese Deckungsquote ergibt sich als Anteil des zur Verteilung verfügbaren Betrages (206 Millionen Euro) an den quotenberechtigten Forderungen (10,6 Milliarden Euro). Die Verluste der Gläubiger betrugen damit 10,4 Milliarden Euro. 

Nicht berücksichtigt sind bei diesen Angaben Zahlungen des Schuldners, die nach Beendigung des Insolvenzverfahrens geleistet und zur Schuldentilgung bei den Gläubigern verwendet werden, solange das Restschuldbefreiungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung wird häufig erst Jahre nach der Beendigung von Insolvenzverfahren natürlicher Personen getroffen.

(Destatis / STB Web)

Artikel vom 23.04.2019