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Verbraucherschutz im Inkassorecht soll weiter verbessert werden

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vorgelegt.

Wie es darin (19/20348) heißt, hat sich infolge des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken die Transparenz im Inkassowesen deutlich verbessert. Sehr unbefriedigend stelle sich aber noch immer die Situation bei den geltend gemachten Inkassokosten dar, die im Verhältnis zum Aufwand zumeist als deutlich zu hoch anzusehen seien. Zudem gebe es teilweise noch unnötige Kostendoppelungen und würden mangelnde Rechtskenntnisse der Schuldner ausgenutzt.

Anpassung der Geschäfts- und die Einigungsgebühr

Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen vor, die Geschäfts- und die Einigungsgebühr so anzupassen, dass einerseits für die Schuldner keine unnötigen Belastungen entstehen, andererseits aber Inkassodienstleistungen nach wie vor wirtschaftlich erbracht werden können. Dabei sollen Schuldner vor allem in den Fällen entlastet werden, in denen sie die Forderungen auf ein erstes Mahnschreiben hin begleichen oder in denen Forderungen von bis zu 50 Euro eingezogen werden. Schuldner sollen über die beim Abschluss von Zahlungsvereinbarungen entstehenden Kosten und die Rechtsfolgen von Schuldanerkenntnissen aufgeklärt werden müssen.

Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Insgesamt sei mit einem einmaligen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft von gut vier Millionen Euro zu rechnen. Die Umsetzung der Hinweispflichten der Unternehmen gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern werde zudem jährlich wiederkehrende Kosten von voraussichtlich 97.000 Euro jährlich auslösen.

(hib / STB Web)

Artikel vom 02.07.2020