Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mitgeteilt hat, können nunmehr die Anträge auf Neustarthilfe Plus natürlicher Personen für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 gestellt werden. Dies bildet den Auftakt für die Antragstellung zu den Wirtschaftshilfen für das dritte Quartal 2021.
Unternehmen und Soloselbstständige, die von Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen auch im dritten Quartal 2021 stark betroffen sind, erhalten weiterhin Unterstützung. Die Bundesregierung hat Mitte Juni die Verlängerung der zentralen Corona-Hilfsprogramme bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus beschlossen.
Nun können Betroffene, die als natürliche Personen selbstständig oder kurzfristig in den Darstellenden Künsten sowie unständig beschäftigt sind, Direktanträge auf Neustarthilfe Plus über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de stellen. Die Antragstellung für Soloselbstständige, die als juristische Person organisiert sind und Anträge über prüfende Dritte stellen, startet in wenigen Wochen.
Auch die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III Plus zur Fixkostenerstattung im dritten Quartal 2021 startet nach den Angaben des BMWi in Kürze.
Neu im Programm der Neustarthilfe Plus ist:
(BMWi / STB Web)
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