Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, gabe es im ersten Halbjahr 2021 17,7 Prozent weniger Unternehmensinsolvenzen als im Vorjahreszeitraum. Eine Insolvenzwelle infolge der Corona-Krise ist damit weiter ausgeblieben.
Konkret haben die deutschen Amtsgerichte im ersten Halbjahr 7.408 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Die voraussichtlichen Forderungen aus beantragten Unternehmensinsolvenzen waren für diesen Zeitraum mit 31,8 Milliarden Euro allerdings fast doppelt so hoch wie im Vorjahreszeitraum. Dieser Anstieg sei darauf zurückzuführen, dass 2021 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hätten, so das Statistische Bundesamt.
Weiterhin von Sonderregelungen
Allerdings war das Insolvenzgeschehen im ersten Halbjahr 2021 weiterhin von Sonderregelungen geprägt: So war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen von Anfang März bis Ende 2020 ausgesetzt. Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiter für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Insolvenzantragspflicht erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt. Es ist davon auszugehen, so das Statistische Bundesamt, dass die staatlichen Konjunkturhilfen für die Unternehmen sowie die erst ab Mai wieder durchweg geltende Insolvenzantragspflicht zu den niedrigen Insolvenzzahlen im 1. Halbjahr 2021 beigetragen haben.
(Destatis / STB Web)
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