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Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld wird verlängert

Bis Ende Juni 2023 bleiben der erleichterte Zugang und die Öffnung für Leiharbeiternehmerinnen und Leiharbeitnehmer bestehen. Dies hat das Bundeskabinett beschlossen.

Die Verordnung regelt im Einzelnen:

  • Die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt für die Betriebe von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent abgesenkt und
  • auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld wird weiter vollständig verzichtet.
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern wird der Bezug von Kurzarbeitergeld weiterhin ermöglicht.

Die Regelungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft.

(BMAS / STB Web)

Artikel vom 14.12.2022