

Bis Ende Juni 2023 bleiben der erleichterte Zugang und die Öffnung für Leiharbeiternehmerinnen und Leiharbeitnehmer bestehen. Dies hat das Bundeskabinett beschlossen.
Die Verordnung regelt im Einzelnen:
Die Regelungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft.
(BMAS / STB Web)
Artikel vom 14.12.2022
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