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Über 13.000 Kleinstunternehmen waren 2022 insolvent

Die Mehrheit aller Insolvenzanträge stammte 2022 erneut von Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten. Dies teilt das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn mit. Inzwischen empfehle die EU-Kommission daher, für die Kleinstunternehmen, das Insolvenzverfahren zu vereinfachen.

Nur 4,8 von 1.000 Unternehmen waren 2022 allerdings zahlungsunfähig, so dass ein Insolvenzantrag gestellt werden musste. Über 90 Prozent aller Unternehmensschließungen finden hingegen aus eigenem Antrieb der Eigentümerinnen und Eigentümer statt.

Mehr Insolvenzen unter den GmbHs

Über 8.400 Insolvenzanträge betrafen 2022 Unternehmen in der Rechtsform der GmbH, das sind 14,8 % mehr als im Jahr zuvor. Ein Grund hierfür sei die Wiedereinsetzung der strikten Insolvenzantragspflicht, so das IfM. Weitere Ursachen lägen in spezifischen Wirtschaftskrisen und im Strukturwandel (z.B. im Einzelhandel und bei Kfz-Zulieferern). Dagegen verharrte die Zahl der Insolvenzanträge von Unternehmen in der Rechtsform eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft auf dem Niveau der beiden Pandemiejahre.

Sanierungswege für Einzelunternehmen selten

Größere GmbH-Unternehmen würden oftmals im Zuge der Eigenverwaltung saniert oder mit Hilfe von Investoren fortgeführt. Besonders häufig fänden aktuell Restrukturierungen im Insolvenzverfahren im Handel, im Gesundheitswesen und bei Kfz-Zulieferern statt. Von Einzelunternehmen werden dagegen nur selten Sanierungswege wie die Eigenverwaltung beantragt, was unter anderem an der Komplexität der Gerichtsverfahren liegt. Ein vereinfachtes, schnelles Sanierungsverfahren könnte dazu beitragen, mehr kleinere Unternehmen zu entschulden und die Gerichte zu entlasten, so das IfM.

Weiterführende Informationen:

Die Auswertungen des IfM basierend auf den Daten des Statistischen Bundesamtes können hier aufgerufen werden.

(IfM / STB Web)

Artikel vom 05.06.2023