Die neue Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Er sieht eine Verlängerung der gesetzlichen Grundlagen für die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 vor.
Zweck der Mietpreisbremse ist es, den Anstieg der Wohnungsmieten in den Ballungsräumen zu verlangsamen. Sie wurde im Jahr 2015 eingeführt. Wo sie Anwendung findet, darf die Miete bei der Neuvermietung einer Wohnung zu Mietbeginn höchstens um 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Falls die Vormiete bereits über diesem Betrag lag, so ist grundsätzlich die Höhe der Vormiete für die Mietpreisbremse maßgeblich. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist eine Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen und wird anhand der tatsächlichen Marktlage ermittelt oder an dieser orientiert. Vielerorts werden hierfür Mietspiegel herangezogen.
Auch Index-Verträge sollen strenger geregelt werden
"Wohnen darf kein Luxusgut werden. Deshalb ist die Verlängerung der Mietpreisbremse der erste Gesetzentwurf, den ich vorlege." teilte die neue Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig mit. Dies sei aber nur ein erster Schritt. "Auch Verträge mit Indexmieten werden wir strengeren Regeln unterwerfen, den Mieterschutz bei möblierten Wohnungen wollen wir verbessern. Es kann nicht sein, dass ein Vermieter zwei Stühle in eine leere Wohnung stellt und meint, dann deutlich höhere Preise verlangen zu können." so die Ministerin.
Die Mietpreisbremse gilt in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Die Landesregierungen können betreffende Gebiete durch Rechtsverordnung bestimmen.
(BMJV / STB Web)
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