

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 23.6.2025 den Entwurf eines Schuldnerberatungsdienstegesetzes veröffentlicht. Das Gesetz soll den Zugang zu beratenden Stellen sicherstellen und EU-Vorgaben zu Schuldnerberatungsdiensten umsetzen.
Bundesweit gibt es derzeit fast 1.400 Schuldnerberatungsstellen. Diese befinden sich in kommunaler Trägerschaft oder in der Trägerschaft gemeinnütziger Organisationen. Sie beraten Ratsuchende ganz überwiegend kostenlos. Um diese Praxis nicht zu gefährden, sieht der Entwurf vor, dass Schuldnerberatungsdienste grundsätzlich kostenlos, höchstens jedoch gegen ein begrenztes Entgelt angeboten werden sollen.
Viele Schuldnerberatungsstellen sind gemeinnützig
Der Gesetzentwurf schlägt außerdem vor, den Ländern die Entscheidung darüber zu überlassen, wie der Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten sichergestellt wird. Weiter enthält der Entwurf Anforderungen an Anbieter von Schuldnerberatungsdiensten, um deren Unabhängigkeit sicherzustellen. In Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie soll zudem eine jährliche Berichtspflicht über die Zahl der verfügbaren Einrichtungen für Schuldnerberatungsdienste eingeführt werden.
Der Referentenentwurf wurde an die Länder und Verbände versandt. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 18. Juli 2025 Stellung zu nehmen.
(BMJV / STB Web)
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