Neben der Abwicklung von Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren stehen wir als Berater für Insolvenzgläubiger zur Verfügung, um die Gläubigerrechte in einem Insolvenzverfahren umfassend zu vertreten. Dazu gehört nicht nur die Forderungsanmeldung, sondern auch die Vertretung von Gläubigern in Insolvenzverfahren sowie in Gläubigerausschüssen und im Rahmen der Poolverwaltung.
Unsere langjährige Erfahrung und Spezialisierung auf dem Gebiet von Insolvenzverfahren befähigt uns, unseren Mandanten eine realistische Einschätzung vom Fortgang des Verfahrens zu vermitteln.
10.12.2025
Grundsteuer: BFH hält Bundesmodell für verfassungskonform
04.12.2025
Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
26.11.2025
Inhaberausfallversicherung: Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
15.11.2025
BGH: Übermittlung von Positivdaten an Schufa zulässig
07.11.2025
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung beschlossen